Schutz des Eigentums…
- Am 11. April 2008
- Von jmc
- In Politik
1
Heute nun hat der Bundestag also das “Gesetz zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie” beschlossen. Hauptsächlich geht es dabei um zwei Dinge: Die Musik-, Film-, Softwareindustrie erhält einen Auskunftsanspruch an z.B. Internetprovider sowie eine Begrenzung der Abmahngebühren. Für ersteres fehlen einem fast die Worte, letzteres geht zumindest in die richtige Richtung.
Zum Auskunftsanspruch. Bisher musste “die Industrie” zur Ermittlung von Filesharern den Umweg über eine Strafanzeige gehen. Die dazu “missbrauchte” Staatsanwaltschaft sollte aber nicht dazu gebracht werden, den Täter strafrechtlich zu verfolgen – das wäre allerhöchstens ein erfreulicher Nebeneffekt gewesen. Vielmehr ging es der Industrie darum, dass die Staatsanwaltschaft die Daten des Anschlußinhabers ermittelt und die Industrie mittels Akteneinsicht an diese Daten gelangen konnte um zivilrechtliche Forderungen gegen den (vermeintlichen) Täter durchzusetzen. Dies kann sich die Industrie nun sparen. Einfach den freundlichen Richter um die Ecke um Genehmigung fragen und mit dieser Genehmigung den Internetprovider des (vermeintlichen) Täters zur Übermittlung der Kundendaten zwingen. Fertig ist der Lack. Trotzdem ist es der Industrie natürlich sauer aufgestossen, dass man noch einen Richter fragen muss. Direkt zum Provider zu rennen wäre natürlich noch bequemer gewesen.
Der Richter darf diese Genehmigung zwar nur erteilen, wenn der Täter im “gewerblichem Ausmaß” gehandelt hat – was defacto aber schon bedeutet, es reicht wenn er einen “mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil” erlangte. Dies ist aber schon dann der Fall, wenn der reguläre Kaufpreis nicht entrichtet werden musste. Also eigentlich IMMER – ausser man zieht sich Open Source Software per Bittorrent.
Die Rechtsanwälte Wilde und Beuger betonen zwar in einer Presseerklärung, dass die Industrie hierdurch wohl keine Vorteile erlangen wird, da sie z.B. EUR 200 Gerichtskosten vorstrecken muss. Auch einige Staatsanwaltschaften verweigern sich auf die eine oder andere Weise. Insgesamt würde ich aber davon ausgehen, dass es zukünftig noch mehr Verfahren und Abmahnungen geben wird (zumal die Industrie viel teures Lobbying für dieses Gesetz betrieben hat). (Sarkasmus: Vielleicht bekommen wir bald auch noch ein Gesetz, dass Lehrer zwingt die MP3-Player der Schüler nach Raubkopien zu durchsuchen und die Schülernamen an die Industrie zu übermitteln…)
Die Abmahnungen werden dafür unter Umständen billiger – die Höhe der Gebühren kann jetzt auf EUR 100,00 für die erste Abmahnung beschränkt sein. Das halte ich für vernünftig, aber noch nicht weit genug gehend. Meines Wissens ist zumindest in England die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei. So sollte es eigentlich auch sein. Wenn man jetzt noch dafür gesorgt hätte, dass der Schadensersatz realistisch (und nachweisbar) berechnet werden muss, wäre man einen wichtigen Schritt weitergekommen.
Nun ja… Das Gesetz soll eigentlich ja auch Patent-, Gebrauchsmusterschutz- und Markeninhabern zu einer besseren Durchsetzbarkeit ihrer berechtigten Interessen verhelfen. In seiner aktuellen Ausgestaltung kann ich aber nur einen Profiteur sehen: die oben genannte Medienindustrie. Und die sollte sich vielleicht mehr darauf konzentrieren, “Produkte” zu produzieren die sich verkaufen lassen. Ich kann nach wie vor nicht glauben (auch wenn sie das behauptet), dass die Musikindustrie ausschliesslich wegen der “Raubkopierer” schwindende Umsätze hat. Wer seine Kunden unter Generalverdacht stellt (Kopierschutz) oder nur den vierunddreißigsten Abklatsch eines ehemaligen Erfolgsrezeptes auf den Markt bringt, muss sich über mangelnden Umsatz nicht beklagen. Und marktgerechte Preise würden Ihr übriges tun.
Wie gut das mein Vertrauen in das Verfassungsgericht noch unerschüttert ist.




absolutperplex
[...] JMC-Blog [...]